Kirchenasyl ist auch in der heutigen Zeit notwendig
Asylgrenze[1] des Klosters St. Georgenberg (Tirol). Stifter-Wappen der Aiblinger (rechts) und der Säbener. Das Asylrecht wurde dem Kloster kurz nach 1470 verliehen.
Kirchenasyl bedeutet heute die vorübergehende Aufnahme von Flüchtlingen durch eine Pfarrei oder Kirchengemeinde zur Abwendung einer von den Gemeindemitgliedern als für die Schutzsuchenden an Leib und Leben bedrohlich angesehenen Abschiebung. Es bezweckt grundsätzlich eine Wiederaufnahme oder erneute Überprüfung des asyl- oder ausländerrechtlichen Verfahrens bzw. eine Härtefallprüfung durch dafür zuständige staatliche Behörden. In Deutschland hat das Kirchenasyl seit der Einführung der Härtefallkommissionen an praktischer Bedeutung verloren.
Die Praxis, an sakralen Orten Zuflucht zu gewähren, reicht bis in die vorchristliche Antike zurück.[2]
https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenasyl
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